Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeines
Bei den Aufträgen, die angenommen werden, handelt es sich in der Regel um einfache Alltagshilfen (z.B. Einkaufen, Hund ausführen, einfache Hilfe im Garten, Altpapier bündeln, einfache Computerhilfen, einfache handwerkliche Hilfen, einfache Reinigungsarbeiten usw.), die entweder punktuell oder in regelmässigen Zeitabständen erfolgen. QuartierJobs stellt QuartierJobber*innen an, die dann jeweils anhand von solchen Kriterien wie Bereitschaft, Kompetenzen, Auslastung und Weg zum Einsatzort, für den jeweiligen Auftrag aufgeboten werden. Den ganzen administrativen Aufwand wie Sozialversicherungen oder eine Unfallversicherung übernimmt QuartierJobs. Auftraggeber*innen verpflichten sich, die zur Arbeit notwendigen Geräte, Materialien und Maschinen zur Verfügung zu stellen und zu überprüfen, dass diese von den QuartierJobber*innen richtig gehandhabt werden.
Aufträge
Pro Auftrag wird in der Regel mindestens 1 Stunde verrechnet dh. alles was darunter liegt wird aufgerundet. Danach wird im 15 Min. Takt abgerechnet. Bei Tätigkeiten, die in regelmässigen Zeitabständen ausgeführt werden und deutlich weniger als 1 Stunde dauern, werden jeweils nur 30 Min. pauschal berechnet (z.B. Briefkasten leeren, einfache Kommissionen, Altpapier bündeln, Balkonpflanzen giessen , mit dem Hund Gassi gehen usw.). Wartezeit resp. Arbeitsbereitschaft z.B. bei Begleitungen zu Terminen oder Transporten wird auch berechnet ausser es wurde anders besprochen.
Ablauf
Nach Abklärung des Auftrags und Abschätzung des zeitlichen Aufwands suchen wir eine*n geeignete*n QuartierJobber*in für den Auftrag. In Absprache mit der/dem QuartierJobber*in vereinbaren Sie einen Termin für den Einsatz oder das Kennenlerntreffen. Nachdem der Auftrag erledigt wurde, bestätigen Sie der/dem QuartierJobber*in mit Ihrer Unterschrift die Anzahl der geleisteten Arbeitsstunden. Für den erledigten Auftrag bekommen Sie eine Rechnung.
Preise und Ermässigungen
Der reguläre Preis für 1 Stunde beträgt - je nach Aufwand - von Fr. 35,- bis 38,- . Es ist möglich eine Ermässigung (abhängig vom Einkommen) zu bekommen. Die Kriterien für die Ermässigung werden von QuartierJobs festgelegt.
Kilometerpauschale und andere Entschädigungen
Beim Einsatz von einem Auto wird eine Kilometerpauschale berrechnet. QuartierJobs stellt diese Pauschale in Rechnung und rückerstattet diese dann der QuartierJobberin, dem QuartierJobber. Falls der QuartierJobber, die QuartierJobberin eigene Werkzeuge nutzen muss, kann in Absprache auch hier eine Werkzeugpauschale berechnet werden.
Entlöhnung der QuartierJobber*innen
Die Bezahlung für den Auftrag erfolgt an QuartierJobs. Die Lohnauszahlung an QuartierJobber*innen erfolgt immer durch QuartierJobs. QuartierJobber*innen haben keine Berechtigung den Lohn zu fordern und zu kassieren. * QuartierJobber*innen sind mit einem Arbeitsvertrag bei QuartierJobs angestellt und stehen deshalb in keinem vertraglichen Verhältnis zu der/dem Auftraggeber*in. * Zusätzliches Trinkgeld ist erlaubt.
Ausserordentliche Arbeitszeiten
Bei QuartierJobs wird keine Arbeit an Sonn- und Feiertagen geleistet und auch keine Nachtarbeit.
Quartierbezogenheit
QuartierJobs vermittelt in der Regel in der Nachbarschaft resp. im Quartier dh. im Umkreis von max. 15 Min zu Fuss oder max. 5 Min mit dem Velo oder max. 10 Min mit ÖV (das sind etwa 1,5 Km) vom Einsatzort. Die QuartierJobber*innen, die in diesem Umkreis wohnen, werden vorgezogen.
Terminänderungen und Stornierungen seitens Auftraggeber*innen
Stornierungen der Aufträge müssen spätestens 2 Werktage im Voraus bei QuartierJobs gemeldet werden, sonst wird der Auftrag in Rechnung gestellt. Terminänderungen der Aufträge müssen spätestens 2 Werktage im Voraus der/dem QuartierJobber*in und QuartierJobs gemeldet werden.
Terminänderungen und Stornierungen seitens QuartierJobs
QuartierJobs informiert den/die Auftraggeber*in so schnell wie möglich über Krankheitsausfälle oder sonstige Ausfälle und bemüht sich um Vertretung oder einen Ersatztermin. QuartierJobs ist zu keinem Schadenersatz verpflichtet.
Kündigungsfrist bei regelmässigen Einsätzen
Bei regelmässigen Einsätzen (täglich, wöchentlich, monatlich), die von der gleichen Person übernommen werden, bedarf es einer Kündigung (mündlich oder schriftlich) mit einer Kündigungsfrist von 3 Wochen. Kürzere Kündigungsfristen sind nur in Absprache mit QuartierJobs möglich.
Ferienabwesenheiten
QuartierJobber*innen haben einen Anspruch auf 5 Wochen Ferien. Ferienausfälle werden im gegenseitigen Einverständnis geregelt und nicht verrechnet ausser der/die Auftraggeber*in wünscht sich eine Vertretung und QuartierJobs kann eine geeignete Vertretung finden.
Anwendung und Inkrafttreten
Sobald ein Auftrag bestätigt wurde (persönlich, telefonisch, per Email, schriftlich) gilt diese Geschäftsvereinbarung sowohl für QuartierJobs als auch für die Auftraggeber*innen. QuartierJobs behält sich das Recht vor, die AGBs durch Publikation einer neuen Fassung auf der Internetseite zu ändern. Es gelten jeweils die AGBs, die im Moment der Auftragsvereinbarung gültig waren.
Diese AGBs treten am 01. April 2024 in Kraft.