Für QuartierJobber*innen

Achtung! Anmeldungen für Vorstellungsgespräche nehmen wir wieder ab dem 2. Mai entgegen!

Werden Sie QuartierJobber*in!

QuartierJobs bietet die Möglichkeit mit einfachen und sinnvollen Tätigkeiten im eigenen Quartier

etwas zu bewirken  – dabei verdienen Sie einen fairen Stundenlohn.

 

Ist QuartierJobs geeignet für mich?

Für eine schnelle erste Einschätzung und mehr Information: Kommen Sie zu einem kurzen Vorgespräch in unsere offenen Sprechstunden

So funktioniert es...

Der Stundenlohn beträgt:

Von 1. bis zur 10. Arbeitsstunde CHF 24.30 brutto (inkl. Ferienzuschlag).

Von 11. bis zur 110. Arbeitsstunde CHF 25.58 brutto (inkl. Ferienzuschlag)

Ab der 111. Arbeitsstunde brutto CHF 27.11 brutto (inkl. Ferienzuschlag) 

Ein jährlicher Teuerungsausgleich wird gewährt. Der QuartierJobber oder die QuartierJobberin hat Anspruch auf realen Bezug von 5 Wochen Ferien pro Jahr. Die Ferien werden laufend mit jeder Lohnzahlung durch einen entsprechenden Ferienzuschlag vergütet.

 

Sie sind angestellt bei QuartierJobs, versichert gegen Berufsunfälle und um die nötigen Sozialabgaben und andere administrative Angelegenheiten kümmert sich QuartierJobs.

Sie bestimmen selbst ob Sie konkrete Anfragen von QuartierJobs jeweils annehmen.

Die langfristige Nutzung der Dienstleistungen von QuartierJobs bedingt eine jährliche, administrative Gebühr für QuartierJobber*innen (CHF 75 pro Jahr).

 Bedingungen für Anstellung bei QuartierJobs:

  • Sie sind über 16
  • Sie sprechen Deutsch (Minimum A1 mit Freude am lernen)
  • Sie haben Erfahrung/ Motivation in mindestens einem der folgenden Bereiche zu arbeiten: mit älteren Menschen inkl. punktuelle Hilfe im Haushalt, Gartenarbeit (jäten, giessen), Computer- und Handyhilfe, handwerkliche Hilfe.
  • Falls Sie im AHV-Alter sind, sind Sie zusätzlich auf einen Verdienst angewiesen.
  • Falls Sie eine Festanstellung haben, beträgt Ihr Pensum weniger als 80%.
  • Sie haben vor länger als nur einige Wochen oder Monate bei QuartierJobs zu wirken.
  • Sie sind offen für Einsätze bei unterschiedlichen Menschen - unabhängig von Geschlecht, Alter, Herkunft, Lebenssituation, Religion etc.

QuartierJobber*innen, die sich für eine Mitgliedschaft im Verein 'QuartierJobs - ehemals NachbarNet entscheiden, müssen die Gebühr nicht bezahlen und bezahlen nur den jährlichen Mitgliederbeitrag von CHF 50.

Unsere Statuten finden Sie hier.

Ja, ich bezahle den Mitgliederbeitrag jetzt per TWINT.

 

Fragen & Antworten

Muss ich mich bei QJ bewerben um einen Job zu bekommen?

Nicht im herkömmlichen Sinne. Wir verlangen keine Bewerbungsmappe und Sie müssen uns Ihren Lebenslauf nicht zeigen. Aber! Bevor Sie einen Job bei QJ bekommen, müssen wir Sie persönlich kennenlernen. Sie kommen bei uns vorbei und wir führen ein unkompliziertes, nettes Gespräch. Falls Ihr Deutsch nicht so gut ist, können wir auch "Hände und Füsse" sprechen lassen. Achtung! Wir verlangen einen Strafregisterauszug.

Welche Fragen kommen im Vorstellungsgespräch?

  • Welche Erfahrung bringe ich mit?
  • Was mache ich gerne und was kann ich gut?
  • Was ist mir wichtig in der Begegnung?
  • Wie sind meine Kapazitäten?
  • Erforderliche Angaben für den Arbeitsvertrag wie Adresse, Geburtsdatum, AHV -Nummer, Arbeitsbewilligung usw. 

Was passiert nach dem Gespräch?

Wenn Sie für QuartierJobs geeignet sind und nach dem Gespräch weiterhin interessiert sind bei QJ mitzumachen, unterschreiben wir mit Ihnen einen Arbeitsvertrag. Ab da fängt Ihre Probezeit bei QJ an. Nach bestandener Probezeit, die 3 Monate dauert, werden Sie regulär als QuartierJobber*in angestellt.

Kann ich mit QJ meinen Lebensunterhalt verdienen?

Nein! Mit QJ können Sie monatlich etwas dazuverdienen. Jobben bei QJ bringt nur einen Nebenverdienst .

Wird mir die AHV vom Lohn abgezogen?

QJ respektiert die sozialrechtlichen Bestimmungen. Bei Löhnen von unter 2300 Franken pro Jahr, darf auf die AHV-Zahlung verzichtet werden.

Für QuartierJobber*innen, die in längerfristigen Einsätzen stehen (z.B. bei älteren Menschen) empfehlen wir, ab dem ersten Franken AHV zu zahlen. Wer hingegen eher punktuell im Einsatz ist, kann gerne den Freibetrag nutzen und muss keine AHV entrichten. 

Wie wird der Lohn ausbezahlt?

Ihr Lohn wird von QJ ausbezahlt - das Geld wird auf ihr Konto überwiesen oder Bar ausbezahlt. 

Muss ich jeden Job ausführen, der mir angeboten wird?

Nein. Sie können zu- oder absagen so wie es für Sie passt. Nachdem Sie zugesagt haben, erwarten wir jedoch Zuverlässigkeit. 

Muss/darf ich in jedem Quartier jobben?

Nein. QJ vermittelt Jobs nur im selben Quartier resp. nur in einem begrenzten Umkreis von max. 15 Min zu Fuss oder max. 5 Min mit dem Velo oder max. 10 Min mit ÖV (das sind etwa 1,5 Km).

Warum bekomme ich weniger Lohn als die Auftraggeber*innen QJ bezahlen?

Der Betrieb von der Vermittlungsstelle wird teilweise von einem kleinem Aufschlag auf den Stundenlohn finanziert. Ein Teil des Aufschlags geht auch in den Solidarfonds.

Was ist unser Solidarfonds?

Unser Solidarfonds ist eine soziale Kasse aus der Aufträge von Armutsbetroffenen subventioniert werden. Dank dem Solidarfonds können die Preise von QuartierJobs je nach Einkommen variieren und gleichzeitig erhalten QuartierJobber*innen immer denselben Stundenlohn.

Gibt es Ausschlusskriterien?

Ja! Wir stellen folgende Personengruppen nicht ein:

  • Personen unter 16 (bitte meldet euch bei https://basel.smalljobs.ch/ an)
  • Personen, die gar kein Deutsch sprechen (Minimum A1 und Freude am weiteren Lernen)
  • Personen im AHV-Alter, die finanziell gut gestellt sind - AHV, PK, 3 Säule (Freiwilligenarbeit braucht euch)
  • Personen, die eine Festanstellung 80%-100% haben.
  • Personen, die nur einige Wochen oder nur in den Ferien arbeiten wollen
  • Personen, die nicht zum Vorstellungsgespräch erscheinen ohne sich abgemeldet zu haben.